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Hochschulrecht und Prüfungsrecht

Herzlich willkommen auf der Seite Hochschulrecht und Prüfungsrecht von Rechtsanwalt Peter Deutschmann in Berlin!

Die rechtliche Brisanz der Situation von Studentinnen und Studenten an den Hochschulen und Universitäten wird regelmäßig unterschätzt. Nahezu die gesamte dortige “Karriere” der Studierenden wird von einer Reihe wesentlicher rechtlicher Verhältnisse geprägt.

Die wichtigsten sind jene, die den Studentenstatus als solchen betreffen. Das sind insbesondere die Fragen:
- der Hochschulzulassung, eventuell Studienplatzklage
- der Einstufung in Fachsemester beim Studienortwechsel oder Hochschulwechsel
(Anerkennung von Studienleistungen)
- der Zugangsvoraussetzungen für Prüfungen
- des Erreichens der Voraussetzungen für die Teilnahme an bestimmten
Studienabschnitten
- der Prüfungen (Prüfungserleichterungen, Nachteilsausgleich,
rechtliche Kontrolle der Prüfungsbewertungen …)
- der Exmatrikulation.

Viel zu wenigen Studierenden ist bekannt, dass sie die Entscheidungen der Fakultäten, Institute und Lehrstühle, nicht in jedem Fall hinnehmen müssen. Recht häufig bestehen gute Möglichkeiten, günstige Vergleiche zu erzielen oder in entsprechenden rechtlichen Verfahren zu obsiegen.

Hinsichtlich der oben aufgeworfenen Fragen biete ich Ihnen gern eine umfassende anwaltliche Beratung an und/oder begleite Sie in den notwendigen Verfahren zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Kompetenzen in diesem Rechtsbereich habe ich insbesondere während meiner langjährigen Tätigkeiten in verschiedenen studentischen Selbstverwaltungsgremien und durch eine entsprechende Schwerpunktsetzung in meiner juristischen Ausbildung erworben; vergleichen Sie hierzu oben unter “zur Person”.

Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.