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BAföG Betrug / Datenabgleich

Herzlich willkommen auf der BAföG Betrug – Seite von Rechtsanwalt Peter Deutschmann in Berlin und Brandenburg -

Ihr Spezialist beim Vorwurf BAföG-Betrug !

Aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen ist es den Sozialbehörden gestattet, mit anderen Behörden anspruchsrelevante Daten ihrer Leistungsempfänger abzugleichen.  Ziel ist es, unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen – also einen eventuell begangenen Sozialleistungsbetrug – aufzudecken. Dieser Informationsaustausch wird auch automatisierter Datenabgleich genannt.

Der wichtigste Fall des Datenabgleichs erfolgt über Kapitalerträge aus Vermögen. Die Banken sind gemäß § 45 d EStG (Einkommenssteuergesetz) verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern jeweils bis zum 1. März des Jahres, das auf Kapitalerträge folgt, personenbezogene Daten der Vermögenden und die Daten über Freistellungsaufträge oder Erstattungsanträge in Bezug auf Kapitalerträge mitzuteilen. Die BAföG-Ämter teilen dem Bundeszentralamt für Finanzen/Steuern ihrerseits personengebundene Daten ihrer Leistungsempfänger mit. Daraufhin gleicht das Bundeszentralamt beide Datenpakete ab und teilt den Ämtern mit, wenn und in welcher Höhe ein Leistungsempfänger einen Zinsfreistellungsauftrag im Kalenderjahr der Sozialleistungsgewährung erteilt hat.

Wenn die Informationen aus dem Datenabgleich nicht mit den Angaben des Auszubildenden zu seinem Vermögen im BAföG-Antrag übereinstimmen, wird diesem Gelegenheit gegeben, sich zu dem Sachverhalt zu äußern (sozialrechtliches Anhörungsverfahren – Anhörung).
Schon in diesem Stadium des Verfahrens – also vor jeglicher Äußerung gegenüber dem BAföG-Amt – ist es ratsam, fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen; am besten von einem Rechtsanwalt, der sowohl sozialrechtliche (insbesondere zum BAföG) als auch strafrechtliche Erfahrungen hat. Denn nicht selten stellt der Datenabgleich nur den Anfang einer Reihe von Verfahren gegenüber den Leistungsempfängern dar, die bei der Rückforderung von erhaltenen Leistungen beginnen und im Bußgeldverfahren oder gar im Strafverfahren mit dem Vorwurf BAföG Betrug/ Sozialleistungsbetrug gem. § 263 Strafgesetzbuch (StGB) und Strafe enden können.

Wenn Sie also von einem solchen Vorwurf betroffen sind oder eine solche Gefahr bestehen könnte, wenden Sie sich bitte frühzeitig an einen erfahrenen Rechtanwalt mit den Schwerpunkten Sozialrecht (insbesondere BAföG) und Strafrecht, je früher – um so besser.

Ich stehe Ihnen natürlich gern mit meinen über 20-jährigen Erfahrungen genau in solchen Fällen zur Verfügung!
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dieser Seite auf unter “Aktuelles”.

Bitte vergleichen Sie auch auf meiner Seite “Referenzen” (oben rechts) die Bewertungen meiner Tätigkeit von Mandanten sowie meine Veröffentlichungen zum Thema BAföG außerhalb dieses Internetauftritts).

Weitere Artikel von mir zum Thema Sozialleistungsbetrug finden Sie auf diesen Seiten im Archiv (siehe rechte Menüleiste)
- Mai 2010 “Datenabgleich und Rückforderungsverfahren, Bußgeldverfahren, Strafverfahren”
- Februar 2011 “Zunehmende Ermittlungsverfahren wegen Sozialbetrug/Sozialleistungsbetrug”
- Juli 2012 “BAföG Betrug: Strafe beim gewerbsmäßigen BAföG Betrug
- Jan 2016 “Datenabgleich BAföG Betrug - Sparbuch bei den GroßelternVermögen

Leider kommen öfter Betroffene zu mir, die zunächst von in diesen speziellen Fällen unerfahrenen Kollegen beraten wurden oder die sich auf allgemeine Internet-Informationen verlassen haben, die für Ihren Fall nicht gerade hilfreich waren …
Aber auch in solchen Fällen  – soweit der Fall noch nicht rechtskräftig entschieden wurde -  ist meistens noch nicht alles verloren, denn es besteht  in jeder Phase der Verfahren die gute Möglichkeit, selbst den schlechtesten Fall, d.h. die schlimmsten Auswirkungen für die Betroffenen, noch  zu verbessern.

Ich betreibe meine Kanzlei als Einzelanwalt und kann Ihnen daher eine sehr persönliche und vor allem außerordentlich engagierte Betreuung eines in diesem Rechtsgebiet besonders erfahrenen Rechtsanwaltes entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse zu äußerst fairen Bedingungen anbieten.

Gerade im Rechtsgebiet BAföG sind allerdings die Fälle hinsichtlich des Umfangs, der Schwierigkeit, der Bedeutung für die Mandanten sowie hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sehr unterschiedlich. Ihre Kosten betragen daher abhängig von den genannten Kriterien 50 – 100 € zzgl. MwSt für jede Stunde meiner Tätigkeiten für Sie. Bitte vergleichen Sie zu den Kosten auch den Menüpunkt “Kosten” in der Kopfleiste.

Staatliche Beratungshilfe wird Ihnen natürlich gewährt, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Bei Vertretungen in Widerspruchs- und Klageverfahren gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Zur Vereinbarung von Terminen/ zur Kontaktaufnahme rufen Sie mich bitte an oder Sie schreiben mir bitte eine kurze E-Mail (siehe unter “Kontakt”).
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