Sozialrecht
Herzlich willkommen auf den Internetseiten Sozialrecht von Rechtsanwalt
Peter Deutschmann in Berlin!
Formell wird das Sozialrecht zwar als eine Unterform des Verwaltungsrechts verstanden, es existieren aber sowohl besondere Verfahrensregeln im Verhältnis Bürger-Behörde (Sozialverwaltungsverfahrensgesetz – SGB X) als auch spezielle Regeln des Gerichtsverfahrens; vor allem eine eigene Sozialgerichtsbarkeit mit in der Regel drei Instanzen und ein spezielles Sozialgerichtsgesetz (SGG). Es ist die wichtigste Aufgabe eines Rechtsanwaltes für Sozialrecht, diese besonderen Regeln zu beherrschen. Das ist aber keineswegs selbstverständlich, denn in der allgemeinen juristischen Ausbildung wird das Sozialrecht in der Regel nicht behandelt. Deshalb ist es wichtig, dass sich Ratsuchende an Rechtsanwälte wenden, die spezielle Ausbildungen und Erfahrungen in diesem Bereich nachweisen können. Bitte vergleichen Sie hierzu meine Angaben unter “zur Person”.
Insbesondere auch wegen der entsprechenden Regelungen im Grundgesetz haben die Prinzipien des sozialen Rechtsstaats traditionell eine hohe Bedeutung in Deutschland. In den letzten Jahren hat sich aber deutlich gezeigt, dass die Auseinandersetzungen über die konkrete Ausgestaltung des Sozialstaats sowohl auf der politischen als auch auf der rechtlichen Ebene erheblich zugenommen haben. Mit einer Fortführung dieser Tendenz ist zu rechnen. Leider ist diese Entwicklung mehrheitlich dadurch geprägt worden, dass die sozialen Leistungssysteme stärker reglementiert und die Leistungen (allerdings auf einem recht hohen Niveau) teilweise reduziert wurden bzw. nicht an die reale Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst wurden. Auch deswegen haben Konflikte mit den Behörden über die Auslegung und Anwendung der bestehenden Gesetze zugenommen und werden weiter zunehmen.
Ich stehe Ihnen gern mit anwaltlicher Beratung sowie mit Begleitung/Vertretung in Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren/Klage zu Seite, um Ihre gesetzlichen Ansprüche zu sichern.
Das Sozialrecht ist eines der breitest gefächerten Rechtsgebiete des deutschen Rechts. Die folgende Liste der betroffenen Rechtsgebiete erhebt daher keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, soll aber einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des Sozialrechts vermitteln:
- SGB II, Arbeitslosengeld II, “Hartz IV”, Sozialgeld, Einstiegsgeld
- SGB III, Arbeitslosengeld I, Arbeitsförderung, Leistungen zur Eingliederung an Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, Gründungszuschuss …
- SGB V, Recht der gesetzlichen Krankenversicherung
- SGB VI, Recht der gesetzlichen Rentenversicherung
- SGB VII, Recht der gesetzlichen Unfallversicherung
- SGB VIII, Recht der Kinder- und Jugendhilfe (bearbeite ich nicht)
- SGB IX, Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, z.B. Verfahren und Aufgaben des Integrationsamtes
- SGB XI, Recht der gesetzlichen Pflegeversicherung, Pflegegeld, Pflegestufe
- SGB XII, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Persönliches Budget …
- WoGG, Wohngeldgesetz, Recht über Wohngeld
- BAföG
- BVG Bundesversorgungsgesetz, Opferentschädigung etc.
- Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG), Künstlersozialkasse, Künstlersozialabgabe
- Asylbewerberleistungsgesetz
- verschiedene Landesgesetze (z.B. über Kita-Gebühren)
Ich betreibe eine Kanzlei als Einzelanwalt im Bezirk Pankow (Ortsteil Prenzlauer Berg) mit günstiger Kostenstruktur und kann Ihnen daher eine sehr persönliche und vor allem außerordentlich engagierte Betreuung eines Spezialisten im Sozialrecht entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse zu äußerst fairen Bedingungen anbieten.
Gerade im Rechtsgebiet Sozialrecht sind die Fälle hinsichtlich des Umfangs, der Schwierigkeit, der Bedeutung für die Mandanten sowie hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit außerordentlich unterschiedlich. Ihre Kosten betragen daher abhängig von den genannten Kriterien 50-100 € zzgl. MwSt für jede Beratungsstunde. Staatliche Beratungshilfe wird gewährt, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Bei Vertretungen in Widerspruchs- und Klageverfahren gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Zur Vereinbarung von Terminen/ zur Kontaktaufnahme rufen Sie mich bitte an oder Sie schreiben mir eine kurze E-Mail (siehe unter “Kontakt”).
Bitte hinterlassen Sie in jedem Fall eine Telefonnummer, damit ich Sie gegebenenfalls schnellstmöglich anrufen kann.