Fachgebiete


Hartz IV

Herzlich willkommen auf der Hartz IV – Seite von Rechtsanwalt Peter Deutschmann in Berlin!

Ich berate Sie gern in Ihrem Antrags- und/oder Widerspruchsverfahren und vertrete Sie bei Bedarf vor Gericht. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.

Wie man dieses Rechtsgebiet im Sozialrecht auch bezeichnet – Grundsicherung für Arbeitssuchende, Hartz IV, Arbeitslosengeld II … – seit Einführung des SGB II platzen die Rechtsantragsstellen der Sozialgerichte aus allen Nähten, die Klageflut gegen Entscheidungen der JobCenter und ARGEn überschwemmt unbegrenzt die gesamte Sozialgerichtsbarkeit. Die Gründe hierfür sind vielfältig: “Kinderkrankheiten” bei Einführung eines neuen Gesetzes, extrem häufige Gesetzesänderung, schlecht qualifizierte Verwaltungsmitarbeiter, sehr eingeschränkte Fach- und Rechtsaufsicht der JobCenter/ ARGEn, sehr hohe Arbeitslosigkeit …

Zwar sind in den letzten Jahren durch die Gerichte schon einige grundlegende Rechtsfragen geklärt worden; zuweilen hat auch der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen etwas verbessert; ebenso wurden inzwischen auch einige Verwaltungsabläufe stabilisiert – trotzdem kann man davon ausgehen, dass immer noch ein großer Teil der erlassenen Bescheide rechtswidrig ist. Das jedenfalls weisen die Statistiken über die rechtskräftigen Entscheidungen der Sozialgerichte deutlich aus.

Der Streit ertreckt sich weiterhin unter anderem auf solche Fragen wie:
- welches Einkommen ist in welcher Weise in Anrechnung zu stellen (§ 11 SGB II, ALg II-VO)
- welches Vermögen wird “verschont”, also nicht in Anrechnung gestellt (§ 12 SGB II)
- welche Kosten der Unterkunft und Heizung sind angemessen (§ 22 SGB II, AV-Wohnen)
- welche Rückforderung ist berechtigt (§§ 45 ff. SGB X)
- leben Sie in einer Haushaltsgemeinschaft oder in einer bloßen Wohngemeinschaft …

Das Bundessozialgericht (BSG) als das höchste Fachgericht im Sozialrecht wird sich in den nächsten Monaten u.a. mit folgenden Fragestellungen auseinandersetzen:
- Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens zur Bemessung und der Höhe von Sozialgeld v.a. für Kinder
- nur anteilige Übernahme der Heizkosten bei Überschreitung der angemessenen Wohnflächengrenze ?
- sind Steuererstattungen Einkommen, das im Zuflussmonat und in den Folgemonaten anzurechnen ist ?
- ist ein 1-Euro-Job (MAE) bei 30 Stunden/Woche zumutbar und sind die entsprechenden Sanktionen bei Ablehnung rechtmäßig ?

Für einen genauen Überblick über die weiteren in der nächsten Zeit am BSG zur Entscheidung anhängigen Rechtsfragen klicken sie bitte auf den folgenden Link:
http://www.bsg.bund.de/cln_092/nn_138174/
sid_3A5AD3B7830D0BBB8603DE56C6164380/DE/07__Anhaengige__Rechtsfragen/
anhaengige__rechtsfragen__node.html?__nnn=true

Außerdem empfehle ich Ihnen zum Thema Hartz IV folgende Website: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ dort können Sie unter anderem die sogenannten “Durchführungshinweise” – also die Verwaltungsvorschriften/ Dienstanweisungen für die JobCenter- nachlesen.  Diese internen Vorschriften binden alle JobCenter in Deutschland zur gleichen Behandlung von gleichen Fällen; siehe: 

http://www.harald-thome.de/sgb-ii—hinweise.html.