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BAföG

Herzlich willkommen auf der BAföG – Seite von Rechtsanwalt Peter Deutschmann in Berlin und Brandenburg -

Ihr Spezialist für BAföG und Ausbildungsförderungsrecht!

Die letzte Erhöhung der BAföG Bedarfssätze und Freibeträge hat leider kaum die vorherige Inflation ausgeglichen. BAföG bleibt für rund 20 % der Studierenden und für viele Schüler ein existenzielles Thema in ihrer Ausbildung. Während, vor und nach einer „BAföG-Karriere“ entstehen für  Schüler, Studenten und für ihre Eltern viele Fragen, aber auch Konflikte mit den zuständigen BAföG Ämtern.
Mit meinem in rund 30 Jahren erworbenen BAföG-Fachwissen (langjähriger studentischer BAföG-Berater an der Humboldt-Uni Berlin und „BAföG-Experte“ der Gewerkschaft Erziehung Wissenschaft sowie langjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt in diesem Spezialgebiet, Kooperation mit dem AStA der Uni Potsdam) stehe ich Ihnen für eine kompetente anwaltliche Beratung und eventuelle Verfahrensbegleitung   zur Seite und helfe Ihnen, Ihre gesetzlichen Ansprüche zu sichern.

Ein wesentlicher langjähriger Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Bereich BAföG ist auch die Arbeit als Verteidiger in den BAföG-Betrug Fällen in Strafverfahren und in Bußgeldverfahren. Bitte vergleichen Sie auf der linken Menüleiste unter Strafrecht und meine zahlreichen Artikel zu diesem Thema auf meinen Unterseiten (rechte Menüleiste unter “Aktuelles” und im “Archiv” über die Suchfunktion rechts unten). Auf der linken Menüleiste finden Sie weitere Informationen zum Thema Datenabgleich und BAföG Betrug sowie zum Thema elternunabhängiges BAföG.

Als Schwerpunkte meiner Beratungstätigkeiten haben sich u. a. folgende Themen herauskristallisiert:

Wegen der sehr langen Verfahrenszeiten an den Verwaltungsgerichten und der recht hohen Anforderungen für einstweilige Anordnungen (gerichtliche Eilverfahren) ist es meist sachdienlich, schon im Widerspruchsverfahren oder vor der Antragstellung kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen, um eine eventuelle behördliche Ablehnung zu vermeiden, und damit alle Möglichkeiten einer Entscheidung zu Ihren Gunsten auszuschöpfen. Eine Beratung oder Vertretung beim Widerspruch oder bei einer Klage am Verwaltungsgericht durch einen fachlich spezialisierten Rechtsanwalt kann zudem natürlich sehr förderlich sein.

Wenden Sie sich deshalb frühzeitig vertrauensvoll an mich.

Weitere BAföG-Artikel von mir befinden sich unter “Aktuelles”  (rechte Menüleiste)  und im “Archiv” rechte Menüleiste:
November 2008, Juni, August,  September und November 2009 sowie März, April, Mai, Juli, Oktober 2010 und März, Mai, Juni, Juli, September, Oktober 2011, Juli 2012; November 2013, Februar 2014, Januar 2016.
Bitte vergleichen Sie auch auf meiner Seite “Referenzen” (oben rechts) die Bewertungen meiner Tätigkeit von Mandanten sowie meine Veröffentlichungen zum Thema BAföG außerhalb dieses Internetauftritts.

Ich betreibe meine Kanzlei als Einzelanwalt und kann Ihnen daher eine sehr persönliche und vor allem außerordentlich engagierte Betreuung eines in diesem Rechtsgebiet besonders erfahrenen Rechtsanwaltes  entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse zu äußerst fairen Bedingungen anbieten. Die Kanzlei befindet sich im Ortsteil Prenzlauer Berg, Bezirk Pankow von Berlin am S-Bahnhof Greifswalder Straße (S-Bahn-Ring)
Gerade im Rechtsgebiet BAföG sind die Fälle hinsichtlich des Umfangs, der Schwierigkeit, der Bedeutung für die Mandanten sowie hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sehr unterschiedlich. Ihre Kosten betragen daher abhängig von den genannten Kriterien 50 – 100 € zzgl. MwSt für jede Stunde meiner Tätigkeit für Beratungen.
Staatliche Beratungshilfe wird Ihnen natürlich gewährt, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Bei Vertretungen in Widerspruchs- und Klageverfahren gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Bitte berücksichtigen Sie, dass ich Beratungen im Regelfall nicht ohne Vorbefassung mit dem Sachverhalt (das heißt nicht ohne vorherige Durchsicht von Bescheiden, Unterlagen, Belegen etc.) durchführe. Damit wird eine sehr gründliche Bearbeitung gewährleistet und mir die Gelegenheit gegeben, den Fall zu durchdenken und Ihnen auf einer fundierten Grundlage den für Ihre Interessen günstigsten Rat zu erteilen.
Aus gegebenen Anlass weise ich darauf hin, dass natürlich auch telefonische Beratungen kostenpflichtig sind, wenn sie einen erheblichen Informationsgewinn im Einzelfall darstellen und wenn sie nicht ausschließlich der Vorbereitung eines persönlichen Beratungstermins oder der Anbahnung einer Vertretung dienen.
Außerdem sind meine Beratungen darauf gerichtet, Sie in einen Kenntnisstand zu versetzen, der es Ihnen im günstigsten Fall und wenn Sie es wünschen ermöglicht, Ihre Verfahren (z.B. das Widerspruchsverfahren gegen einen Bescheid einer Behörde) weitgehend selbstständig, ohne echte Vertretung durch einen Rechtsanwalt, das heißt auch ohne weitere Kosten – also sehr kostengünstig -  für Sie zu betreiben.

Zur Vereinbarung von Terminen/ zur Kontaktaufnahme rufen Sie mich bitte an oder Sie schreiben mir bitte eine kurze E-Mail (siehe unter “Kontakt”).
Bitte hinterlassen Sie in jedem Fall eine Telefonnummer, damit ich Sie gegebenenfalls schnellstmöglich anrufen kann.

 

Übrigens:
Sollten Sie Werbung wie “kostenlose (Erst-) Beratung durch Rechtsanwalt …” oder ähnliches lesen -  es ist bei der Anwaltswahl wie im richtigen Leben: fast nichts ist kostenlos zu haben!
Bitte beachten Sie die meist umfangreichen Bedingungen eines solchen Angebots (in Werbekreisen auch als “Gratis-Masche” bekannt), rechnen Sie mit einer äußerst oberflächlichen und sehr kurzen “Erstberatung” / “Erstgespräch” ohne Berücksichtigung individueller Besonderheiten und höchstens im Sinne einer sehr groben Orientierung ohne gründliche Vorbefassung sowie mit der sehr starken Neigung derartiger “Beratungen”, weitere Beratungen, Verfahren und v.a. unnötige anwaltliche Vertretungen etc. zu empfehlen, die ein überhöhtes Kostenrisiko für Sie haben könnten und möglicherweise sehr geringe Aussichten auf Erfolg.
Tätsächlich kostenlose BAföG-Beratungen durch einen Rechtsanwalt gibt es in einigen Unis und Hochschulen von den Studierendenvertretungen organisiert und bezahlt. Aber auch dort stehen – wie bei den anderen sogenannt kostenlosen Erstberatungen – höchstens 10-15 Minuten pro Fall zur Verfügung, was aber im Regelfall  für eine seriöse gründliche Einzelfallberatung keineswegs ausreicht.

und noch ein Tipp für die richtige Anwaltswahl:
die Formulierung “Fachanwalt für BAföG-Recht” oder ähnlich ist im Katalog der zulässigen Fachanwaltsbezeichnungen gem. § 1 der Fachanwaltsordnung (FAO) nicht enthalten, das heißt ein solcher Fachanwaltstitel existiert nicht!