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Strafrecht Bußgeldverfahren

Herzlich Willkommen auf der Seite Strafrecht und Bußgeldverfahren von Rechtsanwalt Peter Deutschmann in Berlin!

Ich verteidige Sie gern in Straf- oder Bußgeldverfahren, vertrete Sie bei Ihrer Nebenklage und berate Sie anwaltlich hinsichtlich Ihrer Vernehmung als Zeuge/ Zeugin oder Beschuldigter/ Beschuldigte.

Mandate im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeite ich zurzeit nicht.

Wegen meiner starken fachlichen Orientierung auf nahezu alle Bereiche im Sozialrecht, stehe ich Ihnen insbesondere auch im Falle des Vorwurfs des sogenannten Sozialversicherungsbetrug oder Sozialleistungsbetrug bzw. Sozialbetrug (z.B. BAföG-Betrug aufgeklärt nach Datenabgleich) oder in entsprechenden Bußgeldverfahren (also in sozialrechtlichen Ordnungswidrigkeitsverfahren) zur Seite.
Beachten Sie bitte, dass in diesen Fällen fundierte Kenntnisse des Sozialrechts außerordentlich hilfreich für die Verteidigung sein können.

Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.

Weitere Artikel von mir zum Thema Sozialleistungsbetrug finden Sie auf diesen Seiten im Archiv (siehe rechte Menüleiste)
- Mai 2010 “Datenabgleich und Rückforderungsverfahren, Bußgeldverfahren, Strafverfahren”
- Februar 2011 “Zunehmende Ermittlungsverfahren wegen Sozialbetrug/Sozialleistungsbetrug”
- Juli 2011 “Sozialleistungsbetrug: Strafzumessung beim BAföG Betrug”

Ich betreibe eine Kanzlei als Einzelanwalt im Bezirk Pankow (Ortsteil Prenzlauer Berg) mit recht günstiger Kostenstruktur und kann Ihnen daher eine sehr persönliche und vor allem außerordentlich engagierte Betreuung eines Spezialisten entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse zu äußerst fairen Bedingungen anbieten.
Gerade im Rechtsgebiet Strafrecht sind die Fälle hinsichtlich des Umfangs, der Schwierigkeit, der Bedeutung für die Mandanten sowie hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit außerordentlich unterschiedlich. Ihre Kosten betragen daher abhängig von den genannten Kriterien 50-100 € zzgl. MwSt für jede angefangene Stunde meiner Tätigkeit für Beratungen. Staatliche Beratungshilfe wird gewährt, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Bei einer Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Zur Vereinbarung von Terminen/ zur Kontaktaufnahme rufen Sie mich bitte an oder Sie schreiben mir eine kurze E-Mail (siehe unter “Kontakt”).
Bitte hinterlassen Sie in jedem Fall eine Telefonnummer, damit ich Sie gegebenenfalls schnellstmöglich anrufen kann.