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BAföG Rückforderung

Herzlich willkommen auf der Seite BAföG Rückforderung von Rechtsanwalt Peter Deutschmann in Berlin und Brandenburg!

Die Varianten von Fallgruppen für BAföG Rückforderungen sind außerordentlich zahlreich.  Es lassen sich vor allem vier Hauptfälle charakterisieren:

A) Rückforderung von BAföG bei nachträglich angerechnetem Vermögen (meist als Folge von Datenabgleich … mit der Gefahr von zusätzlichen ordnungsrechtlichen oder strafrechtlichen Verfahren)

B) Rückforderung von BAföG bei höherem Einkommen des Auszubildenden im Bewilligungszeitraum als beim Antrag prognostiziert

C) Rückforderung von BAföG bei früheren vorläufigen Bewilligungen (z. B. bei Auflösung der Vorläufigkeit durch endgültige Feststellung nach Aktualisierungsantrag zum Einkommen der Eltern oder Ehegatten)

D) Rückforderungen von BAföG bei Statusveränderungen der Auszubildenden (z. B.  Urlaubssemestern, Exmatrikulation, früheres Ausbildungsende)

Die Fallgruppen  sind hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten der Abwehr solcher Rückforderungsansprüche der BAföG-Ämter sehr unterschiedlich.
Durch Widerspruch beim BAföG-Amt  und Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht können die Rückforderungen zumindest ohne wesentliche Nachteile zunächst zeitlich aufgeschoben werden.

Die rechtliche Bewertung der Rückforderungsansprüche einschließlich der nicht selten fehlerhaften Berechnung durch die BAföG-Ämter erfordert außerordentlich spezielle Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet und einschlägige Erfahrungen zu den in einigen Bereichen durchaus differierenden Verwaltungshandeln der verschiedenen Ämter vor Ort.

Ich stehe Ihnen sehr gern mit meinem umfangreichen Wissen und mit meinen langjährigen Erfahrungen als unabhängiger Rechtsanwalt in diesem außerordentlich speziellen Rechtsgebiet zur Verfügung!