Fachgebiete


Kosten

Ihre Kosten für meine Vergütung für Beratungen und Vertretungen in Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren oder für die Verteidigung in Straf- oder Bußgeldsachen richten sich im Regelfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); das ist die gesetzlich gararantierte Mindestvergütung für Rechtsanwälte.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe wird Ihnen natürlich gewährt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ich berate Sie hierzu gern.

Für den Bereich der Beratungen ist den Rechtsanwälten hinsichtlich Ihrer Vergütung laut dem RVG ein Ermessensspielraum eingeräumt worden.
Gerade im Rechtsgebiet des Sozialrechts (besonders auch im Bereich BAföG) sind allerdings die Fälle hinsichtlich des Umfangs und der Schwierigkeit der Tätigkeit des Rechtsanwalts sowie hinsichtlich der Bedeutung für die Mandanten und ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sehr unterschiedlich. Ihre Kosten betragen daher abhängig von den genannten Kriterien 50 – 100 € zzgl. MwSt für jede Stunde der Tätigkeit für Beratungen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass ich Beratungen im Regelfall nicht ohne Vorbefassung mit dem Sachverhalt (das heißt nicht ohne vorherige Durchsicht von Bescheiden, Unterlagen, Belegen etc.) durchführe. Damit wird eine sehr gründliche Bearbeitung gewährleistet und mir die Gelegenheit gegeben, den Fall zu durchdenken und Ihnen auf einer fundierten Grundlage den für Ihre Interessen günstigsten Rat zu erteilen.
Aus gegebenen Anlass weise ich darauf hin, dass natürlich auch telefonische Beratungen kostenpflichtig sind, wenn sie einen erheblichen Informationsgewinn im Einzelfall darstellen und wenn sie nicht ausschließlich der Vorbereitung eines persönlichen Beratungstermins oder der Anbahnung einer Vertretung dienen.
Außerdem sind meine Beratungen darauf gerichtet, Sie in einen Kenntnisstand zu versetzen, der es Ihnen im günstigsten Fall und wenn Sie es wünschen ermöglicht, Ihre Verfahren (z.B. das Widerspruchsverfahren gegen einen Bescheid einer Behörde) weitgehend selbstständig, ohne echte Vertretung durch einen Rechtsanwalt, das heißt auch ohne weitere Kosten – also sehr kostengünstig -  für Sie zu betreiben.

Übrigens:
Sollten Sie Werbung wie “kostenlose (Erst-) Beratung durch Rechtsanwalt …” oder ähnliches lesen -  es ist bei der Anwaltswahl wie im richtigen Leben: fast nichts ist kostenlos zu haben!
Bitte beachten Sie die meist umfangreichen Bedingungen eines solchen Angebots (in Werbekreisen auch als “Gratis-Masche” bekannt). Rechnen Sie mit einer äußerst oberflächlichen und sehr kurzen “Erstberatung” / “Erstgespräch” ohne Berücksichtigung individueller Besonderheiten und höchstens im Sinne einer sehr groben Orientierung ohne gründliche Vorbefassung sowie mit der sehr starken Neigung derartiger “Beratungen”, weitere Beratungen, Verfahren und v.a. unnötige anwaltliche Vertretungen etc. zu empfehlen, die ein überhöhtes Kostenrisiko für Sie haben könnten und möglicherweise sehr geringe Aussichten auf Erfolg.
Tätsächlich kostenlose BAföG-Beratungen durch einen Rechtsanwalt gibt es in einigen Unis und Hochschulen von den Studierendenvertretungen organisiert und bezahlt. Aber auch dort stehen – wie bei den anderen sogenannt kostenlosen Erstberatungen – meist rund 10 Minuten pro Fall zur Verfügung, was aber im Regelfall  keineswegs für eine seriöse und gründliche Einzelfallberatung ausreicht.

und noch ein Tipp für die richtige Anwaltswahl:
die Formulierung “Fachanwalt für BAföG-Recht” oder ähnlich ist im Katalog der zulässigen Fachanwaltsbezeichnungen gem. § 1 der Fachanwaltsordnung (FAO) nicht enthalten, das heißt ein solcher Fachanwaltstitel existiert nicht und die Werbung unter einem solchen Phantasie-Titel ist verboten.