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Behindertenrecht Erwerbsminderung

Herzlich willkommen auf der Seite Behindertenrecht Erwerbsminderung von Rechtsanwalt Peter Deutschmann in Berlin!

Ich beschäftige mich seit Jahren ausführlich mit den Themen:  Behindertenrecht (SGB IX) – Grundsicherung bei Erwerbsminderung  (SGB XII) – Pflegeversicherung – (SGB XI) – Ansprüche aus dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) sowie aus dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) und stehe Ihnen bei Ihren Anträgen auf diese oder ähnliche Leistungen sowie bei allen sich daraus ergebenden Streitigkeiten mit den Behörden gern zur Verfügung. Vergleichen Sie bitte auch oben unter <zur Person>.

Als besondere Schwerpunkte meiner Arbeit haben sich in letzter Zeit folgende Themen abgezeichnet:

Erhebliche Unflexibilität und Inkompetenz der Verwaltung zur Gewährung hinsichtlich Persönliches Budget oder  Trägerübergreifendes Budget gem. § 17 SGB IX in Verbindung mit den jeweiligen gesetzlichen Regeln der Leistungsansprüche.

Übertriebene Gängelung der Verwaltung zu Nachweispflichten und Mitwirkungspflichten der  Leistungsempfänger.

Unzumutbar langwierige Verfahren nach Anträgen auf Erteilung von Merkzeichen und auf Feststellungen hinsichtlich Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigung (GdS). Diese Antragsverfahren enden zunehmend mit rechtswidrigen Bescheiden, so dass sich Widerspruch und Anfechtungsklage in vielen Fällen zu Gunsten der Menschen mit Behinderung auswirken.

Häufig mangelhafte Kompetenz des Versorgungsamtes bei den Ansprüchen auf Entschädigung und  Berufsschadensausgleich nach den verschiedenen Entschädigungsgesetzen in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz.

Streitigkeiten über die Anerkennung von Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung – also um die sogenannte EU-Rente (§ 43 SGB VI).

Streitigkeiten wegen der Kostenübernahme von Hilfsmitteln, Heilmitteln; Leistungen zur Eingliederung, Integration sowie zur Rehabilitation.

Streitigkeiten wegen Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe sowie Pflegegeld.

Wenden Sie sich bitte in diesen oder ähnlichen Fällen vertrauensvoll an mich. Ich berate Sie gern und helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!