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Sozialhilfe

Herzlich willkommen auf der Seite Sozialhilfe von Rechtsanwalt Peter Deutschmann in Berlin!

Der Begriff “Sozialhilfe” umfasst seit 2004 die Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Im Wesentlichen betrifft das Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.  Ich stehe Ihnen bei Ihren Anträgen auf diese oder ähnliche Leistungen sowie bei allen sich daraus ergebenden Streitigkeiten mit dem Sozialamt gern zur Verfügung. Vergleichen Sie bitte auch oben unter <Behindertenrecht>.

Als besondere Schwerpunkte meiner Arbeit haben sich in letzter Zeit folgende Themen abgezeichnet:

Erhebliche Unflexibilität und Inkompetenz der Verwaltung zur Gewährung hinsichtlich Persönliches Budget oder  Trägerübergreifendes Budget gem. § 17 SGB IX in Verbindung mit Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder für von Behinderung bedrohter Personen.

Übertriebene Gängelung der Verwaltung zu Nachweispflichten und Mitwirkungspflichten der  Leistungsempfänger.

Streitigkeiten bei der Anrechnung von Vermögen sowie bei der Inanspruchnahme von unterhaltspflichtigen Angehörigen

Wenden Sie sich bitte in diesen oder ähnlichen Fällen vertrauensvoll an mich. Ich berate Sie gern und helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!