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Zunehmende Ermittlungsverfahren wegen Sozialbetrug / Sozialleistungsbetrug

Nach meinem Eindruck haben die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in den Fällen von sogenanntem Sozialbetrug oder Sozialleistungsbetrug gemäß § 263 StGB in der letzten Zeit recht stark zugenommen. Sicher ist das auch eine Folge der immer wieder in Teilen der Medien und durch einige Politiker gern angeführten spektakulären Einzelfälle.

Zunehmend scheinen aber die Sozialbehörden (besonders die JobCenter und die Ämter für Schüler-BAföG) automatisiert Strafanzeigen beim Hauptzollamt bzw. bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu stellen; so in nahezu allen Fällen von vermeintlich nicht gemeldeter Erwerbstätigkeit oder Einkommen/ Vermögen.
Rechtsstaatlich besonders bedenklich ist dabei, dass häufig nicht einmal die Rechtskraft der sozialrechtlichen Rückforderungsverfahren abgewartet wird. Denn nicht selten ist es für die Betroffenen ausssichtsreich, die entsprechenden Bescheide rechtlich anzugreifen.  Das zum Beispiel, weil die Meldungen an die Sozialbehörden tatsächlich erfolgt sind oder weil die Höhe der Rückforderung streitig ist.

Leider existiert auch bei den Staatsanwaltschaften eher das Interesse an der “Betrügerjagd” als an einer korrekten sozialrechtllichen Analyse der Fälle.  So wird zum Beispiel sehr oft eine rechtswidrige betrügerische Bereicherungsabsicht schlicht unterstellt, obwohl nicht selten lediglich eine Ordnungswidrigkeit (nämlich die unterlassene Meldung/ Mitteilung an die Sozialbehörde) vorliegt und keine Absicht, sich unrechtmäßig Sozialleistungen zu erschleichen.

Auch wenn es manchmal möglich ist, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, bleibt ein solches Ermittlungsverfahren nicht ohne Folgen für die Beschuldigten:
eine weitere Einstellung ist wegen des Makels im staatanwaltschaftlichen Register meist nicht mehr möglich;
die nicht geringen Verteidigerkosten werden in der Regel nicht von der Staatskasse und auch nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen …

Auf jeden Fall empfehlenswert ist die Hinzuziehung eines im Strafrecht und Sozialrecht erfahrenen Rechtsanwaltes/ Verteidigers schon vor der ersten Anhörung gegenüber der Sozialbehörde!