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BAföG – Reförmchen beschlossen

Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 15. 10. 2010 nun doch noch die 23. BAföG-Novelle beschlossen. Nach der zu erwartenden Unterschrift des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird die Reform rückwirkend, also mit Wirkung vom 01. 10. 2010 in Kraft treten.

Dem Beschluss des Bundesrates ging ein längeres Tauziehen der Bundesländer mit dem Bund um die Kosten der Novelle voraus. Schließlich kam der Bund den Ländern bei der Finanzierung von Forschungsausgaben entgegen; die traditionelle BAföG – Finanzierungsquote 65:35 Prozent (Bund:Länder) blieb erhalten.

Die wichtigsten Änderungen sind:

- Erhöhung der Bedarfssätze um 2 und der Freibeträge um 3 Prozent (BAföG-Höchsatz für Studierende nunmehr 670 €/monatlich)
- Erhöhung der Altersgrenze für Masterstudiengänge auf 35 Jahre
-  bei Studierenden, die wenn sie bei Erreichen der Altersgrenze bis zur Aufnahme der Ausbildung ein eigenes Kind unter zehn Jahren ohne Unterbrechung erziehen und während dieser Zeit bis zu höchstens 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erwerbstätig sind, verschiebt sich die Altersgrenze entsprechend. Alleinerziehende dürfen auch mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein, um dadurch Unterstützung durch Leistungen der Grundsicherung zu vermeiden
- bei einem erstmaligen Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund wird künftig Förderung mit je hälftigem Zuschuss und zinslosem Staatsdarlehen für die komplette Dauer der für den neuen Studiengang maßgeblichen Regelstudienzeit gewährt. Die bisherige Förderung (nur) mit Bankdarlehen für die Dauer der nicht anrechenbaren Semester aus dem alten Studiengang zum Ende der Förderungsdauer hin entfällt.

Zu den genannten und weiteren kleineren Änderungen z.B. im Bereich des Schüler-BAföG und im Bereich des Teilerlasses bei der Rückzahlung vergleichen Sie bitte den Entwurf des Gesetzes mit Begründungen und Erläuterungen:

http://www.bmbf.de/pub/entwurf_breg_bafoegandg.pdf

Die Novelle kann insgesamt leider nur als Reförmchen bezeichnet werden, da erforderliche grundlegende Änderungen des BAföG nicht erreicht wurden. Die Minierhöhung kann nicht zu einer erheblichen Ausweitung der BAföG -berechtigten Schüler und Studierenden führen, obwohl die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich inzwischen wegen ihrer hohen sozialen Bildungsbarrieren berüchtigt ist und deshalb eine deutliche Verbreiterung staatlicher Ausbildungsförderung angebracht wäre.
Positiv anzumerken sind die kleinen Veränderungen zur Altersgrenze und die begrenzte Eindämmung der Förderungsart Bankdarlehen durch die Veränderung der entsprechenden Regelung beim Fachrichtungswechsel.