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Bundesrat stoppt vorerst BAföG Reförmchen

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat am 9.  Juli 2010 das 23. BAföG – Änderungsgesetz per Überweisung an den Vermittlungsausschuss vorerst gestoppt. Hier der Link zum Gesezesentwurf nebst Begründung:

http://www.bmbf.de/pub/entwurf_breg_bafoegandg.pdf

Die Mehrheit der Bundesländer wandte sich gegen die Übernahme der vor allem durch die geplante geringe Bedarfs- und Freibetragserhöhung entstehenden zusätzlichen Kosten. Politisch besonders brisant ist die Tatsache, dass die zu diesem Zeitpunkt eigentlich noch bestehende schwarz-gelbe Mehrheit nicht zusammenkam, um das Gesetz zu verabschieden.
Für die Studierenden und die Schüler sind dabei mehrere Aspekte besonders nachteilig: die ursprünglich geplante Reform wird vor Beginn des Schuljahres/Semesters nicht mehr in Kraft treten können. Das heißt insbesondere -  die geringe Erhöhung der Freibeträge und Bedarfssätze greift (noch) nicht. Außerdem wird die geplante Erhöhung der Altersgrenze auf 35 Jahre bei Masterstudiengängen vorerst nicht erreicht und besonders überfällig – der Wegfall der Förderungsart Bankdarlehen für die “verbrauchten Semester” bei einmaligem Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund wird hoffentlich nur verschoben.
Das Schicksal der 23. BAföG-Novelle im Vermittlungsausschuss ist völlig unberechenbar. Wahrscheinlich ist aber, dass aus dem Reförmchen sogar nur ein Mini-Reförmchen wird und die Studierenden und Schüler von positiven Veränderungen weitgehend verschont werden.

Einen zusätzlichen außerordentlich negativen Beigeschmack hatte die erfolgreiche Verabschiedung des Gesetzes für ein Nationales Stipendienprogramm (NaStipG) in der gleichen Sitzung des Bundesrates. Dieses Lieblingskind der Bundesbildungsministerin Schavan soll nun fast ausschließlich vom Bund und von den angestrebten privaten Geldgebern getragen werden. Den Ländern verbleiben nur noch die Verwaltungskosten.
Die vielseitig kritisierte Elitenförderung (Vergabe von einkommensunabhängigen Leistungsstipendien in Höhe von 300 € monatlich) wurde aber bisher wesentlich damit gerechtfertigt, dass gleichzeitig auch die Breitenförderung (also das BAföG) erheblich verbessert wird. Dieser Teil des Paketes kam aber (vorerst) nicht zustande. Wiederum kein besonders positives Signal für die Bildungsrepublik Deutschland!