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Schüler-BAföG in Brandenburg

Die brandenburgische Landesregierung aus SPD und Die Linke hat am 20. 04. 2010 die Einführung eines Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes (BrgAföG) zum Schuljahr 2010/2011 beschlossen. Dieses Gesetz soll Schülern ab der 11. Klasse eine finanzielle Unterstützung von 50-100 € monatlich gewähren, soweit die Eltern lediglich über ein geringes Einkommen entsprechend des BAföG verfügen. Damit wird eine landesrechtliche Ergänzung zum (bundesweiten) BAföG geschaffen, die auch Schülern, die noch bei Ihren Eltern wohnen, eine staatliche Unterstützung ihrer gymnasialen Ausbildung leistet.

Zu den Einzelheiten der Ausgestaltung der Förderung heißt es in der Internet-Veröffentlichung des Landes Brandenburg:

“Anspruch auf das brandenburgische „Schüler-Bafög“ haben Schülerinnen und Schüler, die ihren ständigen Wohnsitz in Brandenburg haben und ab dem kommenden Schuljahr erstmals eine gymnasiale Oberstufe oder einen vollzeitschulischen Bildungsgang der Fachoberschule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in Brandenburg besuchen. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten eine Schulausbildungsunterstützung, wenn sie hinsichtlich der maßgeblichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse Leistungsbeziehern nach dem BAföG gleichstehen, aber keine Bundesausbildungsförderung erhalten, weil sie noch bei ihren Eltern wohnen. Diese Schüler können – je nach Höhe des Einkommens der Eltern – 50 oder 100 Euro pro Monat erhalten.

Eine Schulausbildungsunterstützung erhalten Schülerinnen und Schüler insbesondere, wenn sie

• einen Kinderzuschlag gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz,

• Wohngeld gemäß Wohngeldgesetz oder

• Leistungen gemäß § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes

• Leistungen gemäß § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes

• Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch (SGB) II oder

• Hilfen zum Lebensunterhalt oder Sozialhilfe nach SGB XII

erhalten oder bei der Berechnung einer dieser Leistungen berücksichtigt werden. Diese Schüler erhalten 100 Euro im Monat.

Der monatliche Zuschuss kann für Kosten eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen und nicht durch andere staatliche Zuwendungen gedeckt werden, wie etwa

• Lernmittel, die von der Lernmittelfreiheit ausgenommen sind,

• die Grundausstattung einer Handbibliothek und für Fachbücher,

• die Anschaffung höherwertiger technischer Hilfsmittel wie Notebooks,

• eintägige Unterrichtsgänge oder Schulfahrten sowie

• zusätzliche kostenpflichtige Bildungsangebote wie Theaterbesuche und Nachhilfeangebote.

Schüler-BAföG in Brandenburg

Zuständig für die Anträge und die Genehmigungen werden die für den Wohnort des jeweiligen Schülers zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung der Landkreise oder kreisfreien Städte sein. Das Land trägt sowohl die Kosten für die Förderbeträge der einzelnen Schüler als auch die anfallenden Administrationskosten. Die voraussichtlichen Gesamtausgaben für 2010 belaufen sich auf rund 1,6 Millionen Euro.”

Hier noch der Link zum entsprechenden Gesetzentwurf des BbgAföG:
http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_0800/847.pdf