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Pflege-TÜV seit Juli 2009

Seit dem 01. Juli 2009 wirken nun die Veränderungen der Pflegereform von 2008 (insbesondere in Bezug auf den § 115 SGB XI)  hinsichtlich der Qualitätsprüfung von stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten und der Veröffentlichung der Ergebnisse (“Pflege-TüV”).

Nach dem Gesetz und den Vereinbarungen der betroffenen Träger, Krankenkassen und Kommunalen Spitzenverbände der Länder werden bis Ende 2010 etwa 400 Sachverständige aus dem Bereich Qualitätsmanagement Pflege des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) die bundesweit ca. 11000 Pflegeheime und mehr als 11500 Pflegedienste nach 82 einheitlichen Kriterien unangekündigt inspizieren. Die Bewertung wird im Internet veröffentlicht werden. Ab dem Jahr 2011 soll es dann mindestens eine Kontrolle im Jahr geben.

Die Bewertungskriterien sind in vier Teilbereiche untergliedert: Pflege und medizinischen Versorgung der Versicherten; Umgang mit Demenzkranken; soziale Betreuung sowie Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene. Alle Ergebnisse jedes Bereiches werden in eine “Schulnote” von “sehr gut” (1) bis “mangelhaft” (5) umgerechnet. Daraus ergibt sich dann eine Gesamtnote für das Heim oder den Dienst. Befragt werden auch jeweils eine repräsentative Gruppe der Pflegebedürftigen.

Dieser Pflege-TüV ist nur ein erster und wichtiger Schritt zu den seit langem von den Betroffenen geforderten kontinuierlichen unangekündigten und einheitlichen Qualitätskontrollen. Er trägt sicherlich zu einer besseren Transparenz hinsichtlich der Pflegequalität der Einrichtungen und Dienste bei.

Da aber nur die Noten aus den Teilbereichen und die jeweilige Gesamtnote veröffentlicht werden, können die Dienste und Heime schlechte Bewertungen zu einzelnen Fragen wegen der Durchschnittsbeurteilung kompensieren. So kann z.B. eine 5 bei der Dekubitus-Risiko-Bewertung damit ausgeglichen werden, dass es schriftliche Verfahrensweisen zur Ersten Hilfe im Heim gibt. Bislang gibt es also keine hinreichende Gewichtung hinsichtlich der Bedeutung der jeweiligen Frage für die Gesamtqualität der Pflege. Zur Kritik wird auch vorgetragen, dass die Befragung der Pflegebedürftigen nicht angemessen in die Bewertung einfließt und dass die Meinung der Angehörigen überhaupt nicht einbezogen wird. Daher ist schon jetzt erheblicher Reformbedarf der Reform deutlich erkennbar.

Hier die Kriterienkataloge für die stationären Einrichtungen und für die ambulanten Dienste:

http://www.mds-ev.org/media/pdf/
Transparenz-Vereinbarung_stationaer_Anlage_1_Stand_17-12-2008.pdf

http://www.mds-ev.org/media/pdf/
Vereinbarung_ambulant_Anlage_1_30_03_2009(1).pdf