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Bundesregierung: Gesetzentwurf zum erleichterten Bezug von Alg I für Künstler

Nach dem Beschluss der Bundesregierung vom 20. Mai 2009 wird der Bezug von Arbeitslosengeld I für Künstler, Kulturschaffende und andere häufig nur kurzfristig Beschäftigte deutlich erleichtert.

Bisher erhielten vor allem Schauspieler und andere jeweils lediglich kurzfristig Beschäftige Alg I nur, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit, insgesamt mindestens ein Jahr lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Davon profitierten in der Gruppe der Schauspieler nur wenige, denn die meisten werden für Film- und Theaterproduktion nur kurzfristig angestellt, so dass sie bei Arbeitslosigkeit sofort in den Hartz IV – Bezug kamen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll nun eine deutliche Verbesserung schaffen. Da beide Parteien der Großen Koalition den Entwurf unterstützen, ist eine Gesetzesverabschiedung durch den Bundestag noch vor der Wahl wahrscheinlich. Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.

Für den Alg I – Anspruch wird nun noch eine Versicherungszeit von sechs Monaten in den letzten zwei Jahren gefordert. Dabei darf das Jahresentgelt aber zurzeit 30.240 € nicht überschreiten. Dieser Betrag wird in ersten kritischen Stellungnahmen als zu niedrig angesehen, da auf diese Weise wiederum ein Teil der Betroffenen trotz erheblich gezahlter Beiträge nicht profitieren kann.
Eine weitere Bedingung ist, dass die Beschäftigungsverhältnisse überwiegend auf nicht mehr als sechs Wochen befristet waren. Die Anspruchsdauer für Alg I – Leistungen ist halb so lang, wie die Versicherungszeit; also z.B. bei einer Versicherungszeit von 6 Monaten in den letzten zwei Jahren: 3 Monate Anspruch auf Alg I.

Ob auch viele sogenannte Tagelöhner von dieser Gesetzesänderung profitieren können, hängt davon ab, ob die Sonderregelung nur auf Kulturschaffende begrenzt wird.