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Änderungen bei Hartz IV ab Januar 2009

Seit Januar 2009 sind einige Änderungen des SGB II in Kraft getreten, die in der Öffentlichkeit bisher kaum beachtet wurden.

Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Förderung von Selbstständigen und die Konkretisierung der bisherigen Vorschrift zur sofortigen Vollziehbarkeit von Verwaltungsentscheidungen trotz Widerspruch der Hilfebedürftigen (siehe dazu die weiteren Artikel auf der rechten Spalte dieser Seite).

Außerdem gibt es kleinere Änderungen zu verpflichtenden Veranstaltungen für den Spracherwerb / Integrationskurse von Einwanderern und im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II eine geringe Erhöhung des pauschalen Regelsatzes für Kinder von 6 bis 13 Jahren um 36 € monatlich. Diese Erhöhung ist zudem auf 2,5 Jahre (vom 01.07. 2009 bis zum 31.12.2011) befristet. Diese Befristung ist gänzlich unverständlich, wohl am ehesten mit einem keinen Wahlgeschenk zu erklären.

Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts, die Frage der Ermittlung der Bedarfsätze für Kinder wegen dort angenommener Verfassungswidrigkeit dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, ist aber eine generelle Änderung der bisherigen Bedarfssätze für Kinder aller Altersgruppen sehr wahrscheinlich, so dass die oben angesprochene minimale Verbesserung des Sozialgeldes für einige Kinder kaum lange Bestand haben dürfte und eine neue Regelung getroffen werden muss, um den wirklichen Bedarf von Kindern zu ermitteln.