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Konjunkturpaket II: Hilfe für Geringverdiener und Sozialhilfeempfänger ?

Die Wirkungen des 2. Konjunkturpaketes der Bundesregierung vom 13. Januar 2009 auf Geringverdiener und Empfänger von Sozialleistungen sind insgesamt als sehr gering einzuschätzen. Die meisten Beschlüsse dieses Paketes beziehen sich auf Investitionen, Bürgschaften und Kreditvereinfachungen der öffentlichen Hand, die sich für die genannten Gruppen nicht oder nur sehr mittelbar auswirken können.
Siehe auch:
www.bundesregierung.de/
Content/DE/Artikel/2009/01/2009-01-13-konjunkturpaket-2-materialien.html

Konkrete Auswirkungen in der Gruppe der Empfänger von Hartz IV (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) finden sich leider überhaupt nicht.
Es sei denn, sie haben Kinder. Dann kommen diese Kinder in den Genuss des einmaligen Kinderbonus` in Höhe von 100 € pro Kind. Diese Sonderzahlung soll nach der Veröffentlichung der Bundesregierung nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden. Außerdem wird ab dem 01. Juli 2009 der SGB II – SGB XII – Eckregelsatz für Kinder im Alter von  6- 13 Jahren von bisher 60 % auf 70 % des Regelsatzes für Erwachsene erhöht. Dies macht eine dauerhafte Erhöhung Leistungen für diese Gruppe von 35 € monatlich aus.
Die leichten Steuersenkungen und Senkungen der Krankenversicherungsbeträge kommen dieser Gruppe natürlich nicht konkret zu Gute, da diese Beträge vom JobCenter/Land gezahlt werden.

In der Gruppe der Geringverdiener, also vor allem Rentner und Erwerbstätige mit Einkommen von ca. 800 bis 1.300 € im Monat werden sich die allerdings relativ geringen Steuersenkungen (soweit überhaupt Steuerpflicht besteht) und geringen Senkungen der Krankenversicherungsbeiträge leicht auswirken.
Die Einkommenssteuer wird durch das Konjunkturpaket insbesondere in der unteren Schicht der Steuerzahler im Jahr 2009 insgesamt um 2,9 Mrd. € gesenkt, ab 2010 um 6,06 Mrd. €/Jahr . Dies geschieht zum einen durch Erhöhung der Steuerfreibeträge (im Jahr 2009 um 170 € auf 7.834 € und im Jahr 2010 auf 8004 €). Zum anderen werden die sogenannten Tarifeckwerte nach rechts verschoben und der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Beide letztgenannten Maßnahmen mildern die Progression in den unteren Steuerbereichen, d.h. der Anstieg der Steuerschuld erhöht sich mit steigendem Einkommen nicht mehr so stark wie bisher. Damit wird der sogenannte Steuerbauch wird etwas vermindert.
Die zweite Verbesserung in dieser Einkommensgruppe wird sich durch die Senkung des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 01. Juli 2009 von 15,5 % um 0,6 auf 14,9 % leicht bemerkbar machen. Bei 1000 € monatlichem Einkommen wären das allerding nur 3 € monatlich weniger GKV-Beitrag. Außerdem sollen die Beiträge ab dem Jahr 2010 voll steuerlich absetzbar sein.
Zu konkreten Auswirkungen dieser Erleichterungen mit Beispielrechnungen vergleichen Sie bitte auch:
www.steuerzahler.de/webcom/show_softlink.php/_c-33/i.html