Fachgebiete

Sozialrecht: Änderungen beim Wohngeld 2009

Mit dem 01. Januar 2009 treten nun endlich recht umfangreiche Änderungen beim Wohngeld in Kraft, welche die Preisteigerungen der letzten Jahre aber nur teilweise kompensieren. Damit wird vor allem die Anspruchsberechtigung von vielen Geringverdienern und Rentnern erheblich erweitert.

Die wichtigsten Änderungen sind:
die Erhöhung der Höchstbeträge der zuschussfähigen Miete um ca. 10 % sowie die Erhöhung der Tabellenwerte (Formel für Wohngeld) um ca. 8 %. Dadurch wird sich der durchschnittliche Wohngeldbezug pro Haushalt von ca. 90 € auf etwa 140 € monatlich erhöhen.
Außerdem werden erstmals Heizkosten bei der Ermittlung des Wohngeldes berücksichtigt. Allerdings werden nicht die tatsächlich gezahlten Heizkosten einbezogen, sondern es wird eine Pauschale entsprechend der Haushaltsgröße angerechnet (z.B. 1 Person – 24 €/Monat … 5 Personen – 49 €/Monat).
Weiterhin gilt ein neuer Begriff von Haushalt; es werden nicht nur Familienangehörige einbezogen, sondern alle Verwandten, die in der Wohnung leben sowie Personen, die in einer “Verantwortungs – und Einstehensgemeinschaft” stehen.
Daneben bestehen unter anderem auch geänderte Mitwirkungspflichten der Wohngeldberechtigten.

Die Erhöhung der Wohngeldsätze wirkt schon ab dem 01. Oktober 2008 und zwar in der Weise, dass Haushalte, die im Zeitraum von 10/2008 bis 03/2009 mindestens einen Monat Wohngeld beziehen, einen einmaligen zusätzlichen Wohngeldbetrag erhalten: 1 Person – 100 €; 2 Personen – 130 € und bei jeder weiteren Person 25 € mehr.

Hier der Link zur recht informativen entsprechenden Seite des Bundesministeriums:
http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen/Wohnraumfoerderung/
Wohngeld-,1567.1059189/Die-Wohngeldreform-zum-1.-Janu.htm