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Sozialrecht: Zahl der Empfänger von Sozialhilfe / Grundsicherung stark angestiegen

Nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung gem. §§ 41 ff. SGB XII im Jahr 2007 gegenüber dem Jahr 2006 um fast 8 Prozent gestiegen. Die absolute Zahl betrug Ende 2007 733 000 gegenüber 439 000 im Jahr der Einführung dieser Sozialleistung 2003. Innerhalb dieser Gruppe betrug der Anteil der dauerhaft voll Erwerbsgeminderten – also Menschen zwischen 18 und 65 Jahren, die weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig sind (§ 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI) -  46 Prozent und der Anteil der Empfänger von Grundsicherung im Alter 54 Prozent. Grundsicherung im Alter erhalten jene Menschen meist ergänzend, deren Altersrente nicht zum Leben ausreicht. Mit einer weiteren erheblichen Zunahme der letzten Gruppe in den nächsten Jahren ist insbesondere aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit sowie aufgrund der Einschränkungen in der gesetzliche Rechtenversicherung zu rechnen.

Nach den weiteren Angaben des Statistischen Bundesamtes ist auch die Zahl der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt gem. §§ 27 ff. SGB XII (Sozialhilfe im engeren Sinn) auf 312 000 Ende 2007 angestiegen. Diese Leistungen vom Sozialamt erhalten bedürftige Menschen, die nur vorübergehend erwerbsunfähig sind, Vorruhestandsrentner und längerfristig Erkrankte. Im Unterschied zum Regelfall bei der Grundsicherung kommen aber bei dieser Sozialleistung Einkommen der Kinder und Eltern zur Anrechnung.

Siehe auch unter “… Sozialhilfe/ Grundsicherung …”  auf der linken Menüleiste und zu den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes: http://www.destatis.de/
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