Fachgebiete


Sozialrecht: Grundsatzentscheidungen des BSG zu Hartz IV im November 2008

Das Bundessozialgericht hat am 13. November 2008 einige Grundsatzentscheidungen zum Arbeitslosengeld II getroffen. Aus den diesbezüglichen Pressemitteilungen ist bisher folgendes bekannt geworden:

Die Begrenzung der Übernahme von Kosten für mehrtägige Klassenfahrten durch die JobCenter/ ARGEn ist rechtswidrig. Das heißt: die Behörden müssen diese Kosten voll übernehmen – § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 SGB II.  Zu den speziellen Anforderungen des BSG muss allerdings die Urteilsbegründung abgewartet werden- Az: B 14 AS 36/07.

Die Einbeziehung des Einkommens von neuen Lebenspartnern in die Bedarfsgemeinschaft eines Elternteils mit Kind (Patchworkfamilie) ist rechtmäßig, auch wenn der neue Lebenspartner nicht unterhaltspflichtig ist; § 7 Abs. 3 Nr. 2 SGB II – Az: B 14 AS 2/08 R.

Asylbewerber haben keinen Anspruch auf Alg II – Az: B 14 AS 24/07 R.

Ein Empfänger von MAE – ein sogenannter 1-€-Jobber – muss die Fahrtkosten zu seiner Arbeitsgelegenheit selbst tragen - § 16 Abs. 3 SGB II – Az: B 14 AS 66/07 R.

Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt in Berlin. Bitte schauen Sie auch auf der Website des BSG nach: http://www.bundessozialgericht.de