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Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Um den Staatssäckel zu füllen, beabsichtigt der Gesetzgeber das bestehende Gemeinnützigkeitsrecht zu reformieren und die steuerlichen Begünstigungen gemeinnütziger Einrichtungen gegenüber der derzeitigen Rechtslage in großem Umfang einzuschränken. Im August 2006 hat der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen ein entsprechendes Reformgutachten vorgelegt. Das vollständige Gutachten findet sich im Online-Angebot des Bundesfinanzministeriums.

Das Gutachten empfiehlt im Einzelnen eine Reform der Abgabenordnung mit dem Ziel, steuerlich begünstigte gemeinnützige Tätigkeiten enger zu fassen. Daneben soll der Kreis der steuerbefreiten Einrichtungen allgemein eingeschränkt werden. Auch das Übungsleiterprivileg der Einkommenssteuer soll reformiert werden. Das Spendenprivileg soll eingeengt werden. Mit einer Abschaffung umsatzsteuerlicher Privilegien ist zu rechnen. Gleiches gilt für die Aufhebung der Befreiung von der Grund- und Gewerbesteuer.

Für viele betroffene Einrichtungen würde die Umsetzung einer solchen Reform schlimmstenfalls das Ende der Gemeinnützigkeit bedeuten. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Insgesamt sollten betroffene Einrichtungen sich jedoch frühzeitig auf anstehende Gesetzesänderungen und damit verbundene notwendige Maßnahmen der Umstrukturierung einrichten.