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Sozialrecht:  BAföG – Änderungen in Kraft

Seit August bzw. Oktober 2008 sind nun endlich die wichtigsten Änderungen der 22. BAföG-Novelle in Kraft getreten. Das sind vor allem die Erhöhung der Bedarfssätze und der verschiedenen Freibeträge.

So änderte sich nunmehr z.B. der Höchstbedarf einer Studentin, die nicht bei den Eltern lebt, an einer Hochschule studiert und den höchsten Mietzuschuss erhält, von bisher 585 € auf 643 € im Monat. Bei den Freibeträgen vom Einkommen der verheirateten Eltern erhöhten sich die Sätze von bisher 1.440 € auf 1.555 € monatlich; beim Einkommen des Auszubildenden von 215 € auf 255 € im Monat. Auch bei der Rückzahlung des BAföG gelten jetzt erhöhte Freibeträge.

Außerdem gab es schon ab Anfang 2008 einige meist positive Änderungen beim Auslands-BAföG. Die wichtigste ist die Möglichkeit, schon ab dem ersten Semester im EU-Ausland zu studieren.  Weiterhin ist der Anspruch von dauerhaft in Deutschland lebenden AusländerInnen etwas erweitert worden und ein Kinderbetreuungszuschlag – Kinderzuschlag (für das erste Kind 113 € und für jedes weitere Kind 85 € monatlich) wurde eingeführt . In diesem Zusammenhang negativ ist aber, dass Teilerlassmöglichkeiten bei der Rückzahlung des BAföG wegen Kindererziehungszeiten zum Ende des Jahres 2009 auslaufen.

Einen recht guten und kritischen Überblick über die betreffenden Änderungen liefert das Deutsche Studentenwerk: http://www.studentenwerke.de/pdf/Infoblatt%2023%2011%202007.pdf

Bitte sehen Sie auch meine Unterseite BAföG (linke Menüleiste).